Erste Planungsskizze in Chemnitz
Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

Die Vorbereitung eines Fußverkehrs-Checks benötigt für die Routenfestlegung mitunter einen recht hohen zeitlichen Aufwand. Die Terminierung und die Einladungen sind in der Regel schneller zu erledigen. Folgende Fragestellungen sind zu beachten:

Zum Schluss folgen die

Auf was sollten Sie bei einem Fußverkehrs-Check besonders achten?

Beim Fußverkehrs-Check, das sagt der Name, geht es vorrangig darum, die Situation auf Straßen und Plätzen, sowie an Übergängen aus der Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger zu betrachten. Der Begriff „Fußgänger“ wird in der Straßenverkehrs-Ordnung allerdings recht weit gefasst. Dazu gehören „Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel“ (1) und „Krankenstühle […] mit Schrittgeschwindigkeit“(2). „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen“. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen darüber hinaus mit dem Fahrrad von einer „Aufsichtsperson“ im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden.(3) Damit hat der Gesetzgeber ein unkontrollierbares weites Feld eröffnet und bei der Durchführung eines Fußverkehrs-Check den Beteiligten die undankbare Aufgabe der Abwägung zugewiesen, ob eine Situation so akzeptabel oder aus Sicht von wirklich zu Fuß Gehenden nicht mehr hinnehmbar ist.(4) Hier wird es insbesondere bei Gruppenbegehungen mit stark durchmischter Beteiligung stets widersprüchliche Auffassungen geben.

In diesem Zusammenhang sollten dennoch das Schutzbedürfnis (Verkehrs- und soziale Sicherheit) und auch der Komfort für „frei laufende“ Kinder, Kindergruppen, sich lebhaft bewegende Jugendliche, einzelne Erwachsene, Paare, kleine Gruppen, Menschen jeden Alters, die einfach mal auf Fußverkehrsflächen entspannt gehen möchten, Gehende mit Mobilitätseinschränkungen sowie ältere Menschen eine wesentliche Rolle spielen. Dabei ist die Umsetzung der Barrierefreiheit für alle diese unterschiedlichen Zielgruppen ein wichtiger Schritt und mitunter auch ein Bindeglied, muss aber nicht bei jedem Fußverkehrs-Check die Hauptrolle spielen (vgl. Ziele).

Sie werden allerdings sehr bald feststellen, dass Sie bei einem Fußverkehrs-Check die Augen nicht vor Mängeln in der Fahrrad-Infrastruktur verschließen können. Häufig ergeben sich Verbesserungen für die Verkehrssicherheit und den Komfort der Gehenden durch Maßnahmen, die den Radfahrenden eindeutige eigene Verkehrsflächen (Fahrspuren und auch Stellplätze) zuweisen. Andererseits sind insbesondere in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zu Lasten der Bedingungen des Fußverkehrs umgesetzt worden und diese sollten selbstverständlich bei einer Mängelanalyse entsprechend berücksichtigt werden.(5)

Darüber hinaus wird je nach Routenwahl mehr oder weniger deutlich die Erreichbarkeit der Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel eine Rolle spielen.(6) Sie sollten sich dabei bewusst sein, dass eine Förderung des Zu-Fuß-Gehens bereits in Städten mit ab etwa 20.000 Einwohnern ohne den öffentlichen Personennahverkehr kaum denkbar ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich um eine Kleinstadt mit Eingemeindungen handelt, die über keine eigene städtische Infrastruktur verfügen.

Es wird kaum gelingen, auf einer Route alle möglichen Fragestellungen von der Bordsteinabsenkung bis hin zum Gehgefühl aufgrund der räumlichen Situation beantworten zu können. Die notwendige Eingrenzung hängt mit den Zielen und Schwerpunktsetzungen zusammen (z.B. Barrierefreiheit bzw. Spaß am Gehen fördern). Fußverkehrs-Checks können mit dem Gefühl und dem Wissen der Beteiligten durchgeführt werden oder auch anhand von selbst gefertigten oder von anderen bereits vorher erstellten Check-Listen.

Wer kann einen Fußverkehrs-Check leiten?

Grundsätzlich ist dazu jeder Mensch in der Lage, der als zu-Fuß-Gehender über Erfahrungen verfügt, sich einen Blick angeeignet hat und die Schwächen und Stärken (gute Beispiele) im öffentlichen Raum wahrnehmen kann. Für spezielle Schwerpunktsetzungen sollte ein gewisses Maß an Hintergrundwissen auf diesem Gebiet vorhanden sein oder zu zumindest das Wissen darüber, wo etwas nachzulesen ist.(7) Die Vorbereitung und Leitung eines Fußverkehrs-Checks können also Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Verwaltungen, Parteigremien, Fachbeiräten, Stadt- oder Stadtteilgremien, Planungsbüros, universitären Projektgruppen, Verbänden oder auch durchaus Anwohnerinnen und Anwohner übernehmen. Es können aber auch ganz bewusst Fußverkehrs-Checks von ortsfremden Personen durchgeführt werden, um damit eine möglichst unvoreingenommene Wahrnehmung der Situationen einzubringen. Soll allerdings eine Gruppen-Begehung durchgeführt werden, muss die leitende Person auf jeden Fall vorher auf der gleichen Route zumindest einen internen Fußverkehrs-Check selbst durchgeführt haben.

In Deutschland ist es üblich, gerne einmal von „professionellen Fußverkehrs-Checks oder -Audits“ zu sprechen. Als professionell wird eine Aktivität bezeichnet, die als Beruf betrieben wird. Man verwendet sogar heute noch die Begriffserläuterung „fachmännisch“, wohlwissend, dass selbstverständlich die Durchführung keine reine Männersache sein sollte - gerade beim Thema Fußverkehr nicht.(8) Auf jeden Fall geht es um die Abgrenzung gegenüber Laien oder Amateuren. Diese aber kann bei den anstehenden doch eher alltäglichen Fragestellungen kaum als angemessen angesehen werden. Ein Laie kann sich durchaus auf dem Weg jahrelanger Geh-Erfahrungen auf der ausgewählten Route sehr gut auskennen und dadurch an den wesentlichen Betrachtungsorten die richtigen Fragen stellen und möglicherweise auch zielführende Antworten geben. Bei Gruppen-Begehungen muss allerdings eine Leitungs- oder Moderatorenrolle übernommen werden können. Auch dazu sind Laien oder Fachleute gut oder eben weniger gut in der Lage.

Die Anzahl der Begleitpersonen bei Gruppen-Begehungen hängt vom gewählten Format des Fußverkehrs-Checks ab. Wegeleitung, Moderation und Diskussionsleitung können durchaus von einer Person übernommen werden. Soll ein Protokoll angefertigt werden oder sind Fotos zu machen, muss dies jedoch unbedingt eine zweite Person übernehmen.

Wer sollte an einem Fußverkehrs-Check teilnehmen?

Das hängt weitestgehend von den ortsbezogenen Zielen und von der thematischen Schwerpunktsetzung des Fußverkehrs-Check ab. Hierzu gibt es in der Literatur mehrfach den Hinweis, dass Fußverkehrs-Checks auch gleichzeitig stets einen Partizipationsansatz verfolgen müssen. Daraus ließe sich folgern, dass immer die Bürgerinnen und Bürger oder zumindest die Anwohnerinnen und Anwohner an der Begehungs-Route einzubeziehen sind. Es gibt aber sehr verschiedene Formate von Fußverkehrs-Checks. Einige werden nur von einer Person oder einer ganz kleinen Gruppe durchgeführt. Bei anderen nehmen weitestgehend nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Verwaltungsstellen teil, oder sie zielen darauf ab, den Fußverkehr ins Bewusstsein der Kommunalpolitik zu bringen. Bei Gruppenbegehungen sollten Sie allerdings darauf achten, dass thematisch zuzuordnende Multiplikatorinnen und Multiplikatoren einbezogen werden. Das kann zielführender und effektiver sein als ein hochgehängter Beteiligungsansatz mit einer dann letztlich doch zufälligen Zusammensetzung der Gruppe aus Bürgerinnen und Bürgern, die sich teilweise nur mit einem einzigen Anliegen beteiligen. Eine repräsentative Bürgergruppe ist mit einem Fußverkehrs-Check ohnehin nicht zu erreichen.

Je nach Ziel und nach Format des Fußverkehrs-Checks sind also unterschiedliche Personenkreise anzusprechen und zu motivieren. Im Rahmen des Projektes „Handlungsleitfaden für Fußverkehrsstrategien“ wurden Stadtverwaltungen befragt, wen sie bisher bei Fußverkehrsthemen angesprochen oder integriert haben, siehe Auflistung.(9) Sie sollten allerdings darauf achten, dass die Teilnehmerzahl 25 bis allerhöchstens 30 Personen nicht überschreiten sollte, weil sonst die Kommunikation und Führung der Gruppe in einer üblichen Straßenverkehrssituation schwierig werden.

Wo kann man einen Fußverkehrs-Check durchführen?

An jedem Ort in der Stadt. Man muss sich allerdings bei der Vorbereitung und Durchführung darüber im Klaren sein, ob man sich zielführend nur mit der engeren Innenstadt (Fußgängerzone, Tempo-30-Regelungen, verkehrsberuhigte Bereiche, etc.) beschäftigen oder die Verbindungswege vom Zentrum in die anliegenden Stadtteile einbeziehen möchte. Auch ist es häufig sinnvoll, den Durchgang und die Unter- und Überquerbarkeit von Barrieren (stark befahrene Straßen, Bahnlinien, Flüsse, Straßenbahnlinien mit eigenem Bahnkörper, Fahrradschnelltrassen) dicht am Rand von Innenstädten zu analysieren und zu problematisieren. Häufig bietet es sich an, den Weg vom Bahnhof oder Zentralen Omnibusbahnhof ZOB in die Innenstadt nachzuvollziehen.(10) In größeren Städten kann es sinnvoll sein, sich auf Straßenzüge, Gebiete oder Zentren in Stadtteilen zu konzentrieren.(11) Sicher spielt die Baustruktur eine Rolle bei der Routenfestlegung (Wohngebiet, Mischgebiet mit Gewerbe, etc.) und selbst in kleineren Gemeinden und Dörfern sind Fußverkehrs-Checks möglich.(12)

 

Skizze für einen Fußverkehrs-Check in Eisenach
Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

Es ist stets darauf zu achten, dass die ausgewählten Bereiche oder Routen mit den Zielen und dem danach auszuwählenden Format übereinstimmen. Man sollte sich eher weniger als zu viel vornehmen. Ein Fußverkehrs-Check einer einzelnen Person auf einer Strecke von einem Kilometer ist eben nicht in einer Gehgeschwindigkeit von 4 km/h also in ca. 15 Minuten zu erledigen, sondern kann je nach Intensität ein Vielfaches davon betragen. Bei einer Gruppenbegehung ist, auch wenn die Route und die wenigen Besprechungspunkte vorher genau festgelegt wurden, mit einer Gehgeschwindigkeit von etwa einem Kilometer pro Stunde auszugehen. Bei der Routenfestlegung kommt es also in der Hauptsache darauf an, möglichst verschiedene Situationen (10 bis allerhöchstens 15) auf einer möglichst kurzen Wegstrecke zu erfassen (2 bis allerhöchstens 3 Kilometer), sodass mit einer kurzen Einführung maximal 2 ½ Stunden benötigt werden.

Anfangs- und Endpunkt der festzulegenden Route müssen nicht identisch sein. Für den Startpunkt ist es günstig, sich in einem Raum oder zumindest in einer ruhigen Ecke zu befinden, falls Materialien (z.B. Klemmbretter, Karten, Schreibwerkzeug, etc.) auszuteilen sind. Auch am Endpunkt sollte zumindest eine kurze Reflexion oder ein persönlicher Austausch zwischen den Beteiligten möglich sein. Ein gemeinsamer Kaffee/Tee bietet natürlich einen harmonischen Ausklang.

Zu welcher Zeit sollte der Fußverkehrs-Check stattfinden?

Dies hängt sehr stark von Ihren Zielvorgaben und dem Teilnehmerkreis ab. Je nachdem, ob Sie Ihren Fokus auf die Rush Hour oder eher auf den Schul- oder Einkaufsverkehr legen oder stärker das Freizeitverhalten im öffentlichen Raum beobachten wollen, ergeben sich daraus weitgehend festgelegte Zeitfenster. Sinnvoll sind auch Fußverkehrs-Checks bei Dämmerung oder Dunkelheit, insbesondere um Beleuchtungsmängel und Angsträume erkennen zu können. Es ist auch möglich, die Infrastruktur bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Sonne, Regen, Schnee, Vereisung, etc.) zu sondieren, nur haben Sie dann häufig das Problem, keinen spontanen Termin für eine Gruppen-Begehung finden zu können.

Bei Gruppen-Begehungen gibt es einen natürlichen Zeitkonflikt zwischen den Teilnehmenden, die aus beruflichen Gründen bzw. in ihrer Arbeitszeit und diejenigen, die zeitlich nach ihrer Berufstätigkeit in ihrer Freizeit teilnehmen möchten. Hier wird sich der spätere Nachmittag als Kompromiss anbieten.

Sind die örtlichen Medien anzusprechen?

Das hängt im Wesentlichen vom gewählten Format ab, ein Fach-Check ist für die Öffentlichkeit erst einmal nicht so interessant wie z.B. eine Gruppenbegehung, an der auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der Stadt teilnehmen. Man kann Fußverkehrs-Checks durchaus „medienwirksam“ gestalten, wenn Orte einbezogen sind, über die z.B. bereits vorher öffentlich diskutiert wurde. Es geht aber auch, wenn Missstände oder positiv herauszustellende Situationen vor Ort „überraschend“ deutlich darstellbar sind. In der Regel werden die Medienvertreterinnen und Vertreter sich bei der Begehung eher zurückhalten und ihr Bericht kann dann eher positiv oder negativ ausfallen. Das Risiko sollte man aber eingehen.

Wie sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzubeziehen?

Schon in der Einladung sollten der Anlass des vorgesehenen Fußverkehrs-Checks, die kommunale Zuordnung, die ortsbezogenen Ziele und die Schwerpunktsetzungen kurz benannt werden. Es ist wichtig, den Treffpunkt mit genauer Uhrzeit und auch den Endpunkt mit der dann auch einzuhaltenden Uhrzeit anzugeben. Als hilfreich hat sich erwiesen, der Einladung auch eine Skizze des geplanten Begehungs-Weges anzuhängen. Selbstverständlich ist es für viele motivierend, wenn die Einladung in der Verwaltungshierarchie möglichst hoch angesiedelt ist, oder gar von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister unterzeichnet wird.

Am Anfang einer jeden Gruppen-Begehung sollte es zumindest eine kurze Einführung geben, die in der Intensität davon abhängig ist, inwieweit die Teilnehmenden auch bereits an anderen Veranstaltungen zur Förderung des Fußverkehrs teilgenommen haben (siehe Konzeption). Bei einigen Formaten sind Arbeitsmaterialien zu verteilen, z.B. eine Karte oder eine Übersicht über die Orte an der Route. Bei den vom FUSS e.V. in Deutschland durchgeführten Gruppen-Begehungen erhalten die Teilnehmenden zusätzlich eine Protokollvorlage, ein Klemmbrett und ein Kugelschreiber. Diese Formate (13) erfordern auch einige Ergänzungen in der Einführung.(14)

Die Einbeziehung der Teilnehmenden während der Begehung ist vom gewählten Format abhängig. In der Regel werden Situationen, mitunter auch Schwierigkeiten bei Verbesserungsmaßnahmen erläutert und es folgt jeweils eine kurze Diskussion. Die vom FUSS e.V. durchgeführten Formate beinhalten eine Protokollierung durch alle Teilnehmenden. Entweder sollen Situationen bewertet und die Bewertung kurz begründet werden (15), oder es findet eine Art Abstimmung über vorgeschlagene Maßnahmen und Maßnahmenbündel statt (16). Diese Vorgehensweise hat sich mehrfach bewährt, weil jede Teilnehmende und jeder Teilnehmer für sich Entscheidungen treffen muss und dadurch die Konzentration als Grundlage der Wahrnehmung unterstützt wird.(17) Die Herausforderung dieser Formate ist, dass sich alle Teilnehmenden eine Auswertung wünschen und diese Erfassung der zahlreichen Protokolle für die Durchführenden deutlich zeitaufwändiger ist als das Verfassen eines einzigen Protokolls.

Welche Nachbereitungen sind notwendig

Auch wenn die persönlichen Erkenntnisse bei einem Fußverkehrs-Check mit einer Gruppen-Begehung das Hauptziel sein sollten, ist es grundsätzlich immer anzustreben, den Beteiligten ein Protokoll zur Verfügung zu stellen. Wirken die protokollarischen Aufzeichnungen allerdings inhaltlich „ernüchternd“, ist zu überlegen, ob man nicht eher eine motivierende Beschreibung der Begehung erstellt. Sollte es allerdings im Rahmen der Begehung Einigkeit über notwendige Infrastrukturmaßnahmen geben, ist ein Protokoll unerlässlich und zu klären, ob ein Nachgespräch in der Verwaltung hilfreich sein kann.

Bei einem Fach-Check ist die Protokollierung mit einer Situationsbeschreibung und mit Vorschlägen für Verbesserungsmaßnahmen unerlässlich, aber häufig auch recht zeitaufwändig. Hier sind Fotos sehr wichtig und Regelwerk-Kenntnisse erforderlich.(18)

Ist der Fußverkehrs-Check in weitere Aktivitäten einzubinden?

Zu dieser Fragestellung gibt es Informationen unter „Konzeptionelle Einbindung von Fußverkehrs-Checks (Konzeption)“

Quellenangaben und Anmerkungen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung StVO, zuletzt geändert am 8. Oktober 2017, § 24 Besondere Fortbewegungsmittel, Absatz (1)
  2. StVO, § 24, Absatz (2)
  3. StVO, § 2, Absatz (5)
  4. siehe hierzu www.gehwege-frei.de > weitere Aspekte
  5. siehe hierzu www.geh-recht.de > Fuss - und Radwege
  6. siehe hierzu www.geh-recht.de > Haltestellen
  7. z.B. bei www.geh-recht. de oder www.gehwege-frei.de, etc.
  8. www.duden.de > professionell, zuletzt aufgerufen am 23.11.2017
  9. Es haben sich 68 Städte mit ab 20.000 Einwohnern dazu geäußert, siehe www.fussverkehrsstrategie.de > Interessengruppen
  10. Im Rahmen des Projektes „Handlungsleitfaden für Fußverkehrsstrategien“ ergab es sich in allen Vorgesprächen, dass die Verbindungen vom Bahnhof zur Innenstadt in den fünf Modellstädten eine zentrale Rolle spielten, vgl. www.fussverkehrsstrategie.de > Modellstädte
  11. Zum Beispiel die Nauenhofer Straße in Leipzig-Stötteritz, einer Modellstadt des Projektes „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ und eine Kontaktstadt im Rahmen des Projektes „Handlungsleitfaden für Fußverkehrsstrategien, siehe www.fussverkehrsstrategie.de > Leipzig oder der Fußverkehrs-Check „BlitZlicht“ als Download
  12. Keinen Fußverkehrs-Check, aber eine Anleitung, worauf in Dörfern zu achten ist, finden Sie unter www.fuss-ev.de > gehen bewegt das Dorf
  13. siehe Formate „Wetterleuchten“ und „Stadt wahrnehmen! – walk and notice“.
  14. veränderbare Vorlage als Beispiel für eine Einführung in den Fußverkehrs-Check, 2. Fußverkehrs Abstimmungen -Check in der Stadt Marl am 12. Oktober 2017
  15. Beurteilungen erfolgten im Format „Stadt wahrnehmen!“ z.B. in Marl als Download, Eisenach als Download oder Rendsburg als Download
  16. dieser Art erfolgten im Format „Wetterleuchten“ z.B. in Jena als Download oder im Chemnitz als Download
  17. Die Zusammenhänge sind unter Ziele > Was sind die zentralen Ziele aller Fußverkehrs-Checks? kurz dargestellt.
  18. Zahlreiche Hinweise und Hilfestellungen finden Sie unter www.geh-recht.de > Fussverkehrsanlagen. Wir empfehlen Ihnen auch den Schnelleinstieg unter www.geh-recht.de > Fragestellungen, hier finden Sie auf mehr als 100 Fragestellungen Antworten aus den Regelwerken, gegliedert in 14 Themenblöcken.

Die Literatur zum Thema wurde noch einmal gesondert zusammengestellt.